Ad-hoc-Support Product Compliance
Was Ihnen so alles passieren kann. Einige Praxisbeispiele:
-
A liefert an B eine unvollständige Maschine. B verlangt von A die Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Wie reagieren Sie?
-
Ein Kunde verlangt von Ihnen mit Nachdruck die Herausgabe der Risikobeurteilung mit der Begründung, dass Sie zur Herausgabe gesetzlich verpflichtet seien.
Was tun?
-
Der Lieferant eines Schaltschranks behauptet, dass sein Schaltschrank eine unvollständige Maschine sei und er deshalb eine Einbauerklärung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausstellen müsse.
Was sagt man dazu?
-
Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass Maschinen für den Eigengebrauch keine CE-Kennzeichnung haben müssen.
Wie lautet die Replik?
-
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit behauptet, dass der Austausch eines defekten Antriebs einer Maschine durch einen identische oder gleichartigen Antrieb eine wesentliche Veränderung der Maschine sei.
Kann das sein?
-
Last but not least: Sie erwerben am 15.10.2025 eine fabrikneue Maschine, für die der Hersteller die Konformität gemäß Maschinenrichtlinie 89/392/EWG erklärt hat.
Was machen Sie mit diesem Hersteller?
Was Sie in solchen und ähnlichen Fällen tun können:
-
In jedem Fall benötigen Sie Antworten, die rechtskonform und plausibel, nachprüfbar und schlüssig sind. Nur so können Sie widerrechtliche Forderungen abwehren und Aussagen entkräften.
-
Unser Ad-hoc-Support Product Compliance ist in diesem Fällen die richtige Lösung für Sie.
-
Sie erhalten von uns Antworten auf Ihre Fragen, wir liefern Ihnen Argumentationshilfen, benennen Quellen usw.
-
Der Supportrahmen ist einfach: Keine Vorauszahlung, keine Mindestinanspruchnahme. Wir rechnen lediglich die Anspruch genommen Support-Zeit ab.
Bei Interesse: Nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt mit uns auf!