Ad-hoc-Support Compliance

Gift ...

  • A liefert an B eine unvollständige Maschine. B verlangt von A die Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

    Wie reagieren Sie?

  • Ein Kunde verlangt von Ihnen mit Nachdruck die Herausgabe der Risikobeurteilung mit der Begründung, dass Sie zur Herausgabe gesetzlich verpflichtet seien.

    Was tun?

  • Der Lieferant eines Schaltschranks behauptet, dass sein Schaltschrank eine unvollständige Maschine sei und er deshalb eine Einbauerklärung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausstellen müsse.

    Was sagt man dazu?

  • Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass Maschinen für den Eigengebrauch keine CE-Kennzeichnung haben müssen.

    Wie lautet die Replik?

  • Die Fachkraft für Arbeitssicherheit behauptet, dass der Austausch eines defekten Antriebs einer Maschine durch einen identische oder gleichartigen Antrieb eine wesentliche Veränderung der Maschine sei.

    Kann das sein?

  • Last but not least: Sie erwerben am 30.11.2024 eine fabrikneue Maschine, für die der Hersteller die Konformität gemäß Maschinenrichtlinie 89/392/EWG erklärt hat.

    Was machen Sie mit diesem Hersteller?

... und Gegengift

  • In den vorgenannten und ähnlich gelagerten Fällen brauchen Sie Antworten, die rechtskonform, plausibel, nachvollziehbar, nachprüfbar und schlüssig sind, um widerrechtliche Forderungen abzuwehren und Aussagen zu entkräften.

  • Unser Ad-hoc-Support Product Compliance ist in diesem Fällen die richtige Lösung für Sie.

  • Sie erhalten von uns Antworten auf Ihre Fragen, wir liefern Ihnen Argumentationshilfen, benennen Quellen usw.

  • Der Supportrahmen ist einfach: Keine Vorauszahlung, keine Mindestinanspruchnahme. Wir rechnen lediglich die Anspruch genommen Support-Zeit ab.

Bei Interesse freuen wir uns über Ihren Kontakt.

Lassen Sie uns gemeinsam starten!