Ad-hoc-Support Compliance
Gift ...
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A liefert an B eine unvollständige Maschine. B verlangt von A die Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Wie reagieren Sie?
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Ein Kunde verlangt von Ihnen mit Nachdruck die Herausgabe der Risikobeurteilung mit der Begründung, dass Sie zur Herausgabe gesetzlich verpflichtet seien.
Was tun?
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Der Lieferant eines Schaltschranks behauptet, dass sein Schaltschrank eine unvollständige Maschine sei und er deshalb eine Einbauerklärung gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausstellen müsse.
Was sagt man dazu?
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Die Geschäftsführung ist der Ansicht, dass Maschinen für den Eigengebrauch keine CE-Kennzeichnung haben müssen.
Wie lautet die Replik?
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Die Fachkraft für Arbeitssicherheit behauptet, dass der Austausch eines defekten Antriebs einer Maschine durch einen identische oder gleichartigen Antrieb eine wesentliche Veränderung der Maschine sei.
Kann das sein?
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Last but not least: Sie erwerben am 30.11.2024 eine fabrikneue Maschine, für die der Hersteller die Konformität gemäß Maschinenrichtlinie 89/392/EWG erklärt hat.
Was machen Sie mit diesem Hersteller?
... und Gegengift
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In den vorgenannten und ähnlich gelagerten Fällen brauchen Sie Antworten, die rechtskonform, plausibel, nachvollziehbar, nachprüfbar und schlüssig sind, um widerrechtliche Forderungen abzuwehren und Aussagen zu entkräften.
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Unser Ad-hoc-Support Product Compliance ist in diesem Fällen die richtige Lösung für Sie.
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Sie erhalten von uns Antworten auf Ihre Fragen, wir liefern Ihnen Argumentationshilfen, benennen Quellen usw.
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Der Supportrahmen ist einfach: Keine Vorauszahlung, keine Mindestinanspruchnahme. Wir rechnen lediglich die Anspruch genommen Support-Zeit ab.
Bei Interesse freuen wir uns über Ihren Kontakt.