Beratung bei der Lieferketten-Compliance
Die Anforderungen, die heute im Zuge der Lieferketten-Compliance an den Umweltschutz, die Menschenrechte sowie die Nachhaltigkeit an Unternehmen und Institutionen gestellt werden, haben zuletzt deutlich zugenommen. Im selben Maß wurden Restriktionen und Sanktionen gegen Zuwiderhandlung verschärft.
Es gilt: Ohne Lieferketten-Compliance keine Marktteilnahme.
Mit unseren Beratungs- und Umsetzungsleistungen unterstützen wir Marktteilnehmer bei der Ermittlung, Umsetzung und Einhaltung regulatorischer Anforderungen an die Lieferketten-Compliance.
Unsere Leistungen

Eine korrekte Unternehmenseinstufung ist zwingende Voraussetzung für die Lieferketten-Compliance. Eine fehlerhafte Zuordnung bzw. Einstufung gefährdet die Marktteilnahme, die Unternehmensfinanzierung und die eigene Reputation!
Bei der Einstufung geht es um die Beantwortung der Frage, welche Rechtsvorschriften für ein Unternehmen gelten, in welcher Rolle als Akteur das Unternehmen agiert und welche Pflichten, Sorgfaltspflichten, Berichtspflichten usw. erfüllt werden müssen.
Bei der Unternehmenseinstufung berücksichtigen wir ggf. unter anderem folgende Rechtsvorschriften:
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Abfall-Richtlinie 2008/98/EG
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Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115
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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG
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Persistente organische Schadstoffe | Verordnung (EU) 2019/1021
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Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Konfliktmaterialien | Verordnung (EU) 2017/821
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Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit | Richtlinie (EU) 2024/1760

Vor und nach der Teilnahme am Markt sind die entsprechenden Pflichten von den Akteuren der Lieferkette umzusetzen.
Diese ergeben sich einerseits aus den Rechtsvorschriften, die im Zuge der Unternehmenseinstufung ermittelt wurden, andererseits aus der Rolle heraus, mit der ein Unternehmen am Markt agiert.
In Abhängigkeit der ermittelten Rechtsvorschriften müssen u. a. Sorgfalts-, Informations-, Berichts- und Registrierungspflichten erfüllt werden. Bei Nichterfüllung drohen Sanktionen wie Geldstrafen oder Geldbußen, temporäre Ausschlüsse von der Marktteilnahme, temporäre Ausschlüsse von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sowie Beschränkungen bei der Kreditvergabe.