Beratung bei der Lieferketten-Compliance
Ziel der Lieferketten-Compliance ist im Wesentlichen die Einhaltung von Menschenrechten und Schutz der Umwelt entlang der Lieferkette. Dabei gilt: Ohne Lieferketten-Compliance kein Marktteilnahme.
Die Lieferketten-Compliance erlangen Akteure wie Hersteller, Anbieter und Erzeuger durch Umsetzung und Einhaltung regulatorischer Anforderungen an den Umweltschutz, die Menschenrechte sowie die Nachhaltigkeit.
Mit unseren Beratungsleistungen unterstützen wir Akteure bei der Ermittlung, Umsetzung und Einhaltung regulatorischer Anforderungen an die Lieferketten-Compliance.
Unsere Beratungsleistungen
Die Unternehmenseinstufung ist das A und O der Lieferketten-Compliance. Eine falsche Einstufung gefährdet die Marktteilnahme, die Unternehmensfinanzierung und die Reputation. Von empfindlichen Sanktionen ganz zu schweigen.
Bei der Einstufung geht es um die Beantwortung der Frage, von welchen Rechtsvorschriften ein Unternehmen erfasst wird, in welcher Rolle als Akteur das Unternehmen agiert und welche Pflichten, Sorgfaltspflichten, Berichtspflichten usw. erfüllt werden müssen.
Bei der Unternehmenseinstufung berücksichtigen wir ggf. unter anderem folgende Rechtsvorschriften:
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Abfall-Richtlinie 2008/98/EG
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Entwaldungsverordnung (EU) 2023/1115
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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG
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Persistente organische Schadstoffe | Verordnung (EU) 2019/1021
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Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Konfliktmaterialien | Verordnung (EU) 2017/821
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Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit | Richtlinie (EU) 2024/1760
Vor und nach der Teilnahme am Markt sind die entsprechenden Pflichten von den Akteuren der Lieferkette umzusetzen.
Die jeweiligen Pflichten ergeben sich aus den Rechtsvorschriften, die im Zuge der Unternehmenseinstufung ermittelt wurden. Ebenso wie aus der Rolle, mit der ein Unternehmen am Markt agiert.
In Abhängigkeit der ermittelten Rechtsvorschriften müssen Pflichten, Sorgfaltspflichten, Informationspflichten, Berichtspflichten, Registrierungspflichten usw. erfüllt werden.
Bei Nichterfüllung drohen Sanktionen wie Geldstrafen oder Geldbußen, temporäre Ausschlüsse von der Marktteilnahme, temporäre Nicht-Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen sowie Beschränkungen bei der Kreditvergabe.