Veränderung von Maschinen - Retrofit und Automatisierung von Altmaschinen

Beschreibung

Bei der Veränderung von Maschinen nach deren Inverkehrbringung bzw. Inbetriebnahme für den Eigengebrauch stellt sich die Frage, ob die Veränderung wesentlich ist oder nicht. Je nach Antwort ergeben sich unterschiedliche Pflichten.

Beispielhafte Gründe für die Veränderung von Maschinen: Automatisierung, digitales bzw. nicht digitales Retrofit, Versorgungssicherheit mit Ersatzteilen, Erhöhung des Sicherheitsniveaus einer Maschine.

Die Vorgehensweise zur Ermittlung der wesentlichen Veränderung wird an verschiedenen Beispielen aus der Praxis erläutert.

Zielgruppe

  • Betreiber von Maschinen

  • Wirtschaftsakteure: Hersteller von Maschinen sowie Unternehmen, die Maschinen im Rahmen von Dienstleistungen verändern

  • Unternehmensabteilungen: mechanische und elektrische Konstruktion, Steuerungsbau, Technische Redaktion, Betriebsmittelkonstruktion, Vertrieb

Voraussetzungen

Keine.

Themen

Grundlagen

  • Begriffe wie Inverkehrbringen, Bereitstellen, Altmaschine, Retrofit, Automatisierung, Hersteller, Betreiber

  • Hersteller vs. Betreiberpflichten

  • Wer prüft auf wesentliche Veränderung?

  • Wer wird im Fall der wesentlichen Veränderung Hersteller?

  • Ist die wesentliche Veränderung gesetzlich geregelt?

Prüfung auf wesentliche Veränderung

  • Vorgehensweise zur Ermittelung der wesentlichen Veränderung

  • Pflichten des Herstellers im Fall einer wesentlichen Veränderung

  • Pflichten des Betreibers für den Fall, dass keine wesentliche Veränderung vorliegt

  • Darf bzw. muss eine fehlende CE-Kennzeichnung rückwirkend durchgeführt werden?

Thematisierte Rechtsvorschriften, Leitfäden etc.

  • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

  • Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 („Blue Guide“) (Text von Bedeutung für den EWR) (2022/C 247/01)

  • BMAS-Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • EN ISO 10218-2:2011 Industrieroboter - Sicherheitsanforderungen - Teil 2: Robotersysteme und Integration (ISO 10218-2:2011)

  • EN ISO 11161:2007 Sicherheit von Maschinen — Integrierte Fertigungssysteme — Grundlegende Anforderungen (ISO 11161:2007)

Auf einen Blick

Dauer: 1 Tag
Ort: Online (MS Teams oder Zoom)
Trainingsmaterial: Seminarunterlagen (Deutsch)
Kosten pro Teilnehmer: € 545,00 zzgl. ges. MwSt.
Anzahl Teilnehmer: Max. 6 Personen
Referent: Jörg Ertelt

Termine

06.02.2025

22.05.2025

15.07.2025

02.12.2025

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Über Jörg Ertelt

So um das Jahr 2000 herum die erste Berührung mit der Maschinenrichtlinie beim Schreiben der Betriebsanleitung für eine Maschine.

Unmittelbar danach andere Rechtsvorschriften erobert und die Neigung vertieft, den Dingen auf den Grund zu gehen, den Erkenntnisgewinn stets im Blick.

Weitergabe von Erfahrungen und Heureka-Momenten als Berater, Trainer und Moderator auf dem Gebiet der Product Compliance. Selbstständig seit 1999.

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