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Veränderung von Maschinen - Retrofit und Automatisierung von Altmaschinen

Beschreibung

Bei der Veränderung von Maschinen nach deren Inverkehrbringung bzw. Inbetriebnahme für den Eigengebrauch stellt sich die Frage, ob die Veränderung wesentlich ist oder nicht. Je nach Antwort ergeben sich unterschiedliche Pflichten.

Beispielhafte Gründe für die Veränderung von Maschinen: Automatisierung, digitales bzw. nicht digitales Retrofit, Versorgungssicherheit mit Ersatzteilen, Erhöhung des Sicherheitsniveaus einer Maschine.

Die Vorgehensweise zur Ermittlung der wesentlichen Veränderung wird an verschiedenen Beispielen aus der Praxis erläutert.

Zielgruppe

  • Betreiber von Maschinen

  • Wirtschaftsakteure: Hersteller von Maschinen sowie Unternehmen, die Maschinen im Rahmen von Dienstleistungen verändern

  • Abteilungen im Unternehmen: mechanische und elektrische Konstruktion, Steuerungsbau, Technische Redaktion, Betriebsmittelkonstruktion, Vertrieb

Voraussetzungen

Keine.

Themen

Grundlagen

  • Besprechung von Begriffen wie Inverkehrbringen, Bereitstellen, Altmaschine, Retrofit, Automatisierung, Hersteller, Betreiber

  • Hersteller vs. Betreiberpflichten

  • Wer prüft auf wesentliche Veränderung?

  • Wer wird im Fall der wesentlichen Veränderung Hersteller?

  • Ist die wesentliche Veränderung gesetzlich geregelt?

Prüfung auf wesentliche Veränderung

  • Vorgehensweise zur Ermittelung der wesentlichen Veränderung

  • Pflichten des Herstellers im Fall einer wesentlichen Veränderung

  • Pflichten des Betreibers für den Fall, dass keine wesentliche Veränderung vorliegt

  • Darf bzw. muss eine fehlende CE-Kennzeichnung rückwirkend durchgeführt werden?

Thematisierte Rechtsvorschriften, Leitfäden etc.

  • Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

  • Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2022 („Blue Guide“) (Text von Bedeutung für den EWR) (2022/C 247/01)

  • BMAS-Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • EN ISO 10218-2:2011 Industrieroboter - Sicherheitsanforderungen - Teil 2: Robotersysteme und Integration (ISO 10218-2:2011)

  • EN ISO 11161:2007 Sicherheit von Maschinen — Integrierte Fertigungssysteme — Grundlegende Anforderungen (ISO 11161:2007)

Auf einen Blick

Dauer: 1 Tag
Ort: Online (MS Teams oder Zoom)
Trainingsmaterial: Seminarunterlagen (Deutsch)
Anzahl Teilnehmer: Max. 6 Personen
Kosten pro Person: € 545,00 zzgl. ges. MwSt.
Referent: Jörg Ertelt

Termine

02.12.2025

11.02.2026

16.06.2026

27.11.2026

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Über Jörg Ertelt

Jörg Ertelt ist seit 1999 Inhaber und Geschäftsführer von HELPDESIGN • JÖRG ERTELT.

Zunächst auf die Erstellung von Software-Dokumentationen und Betriebsanleitungen für Maschinen ausgerichtet, kommen ab 2002 auch Software-Vertrieb und -Beratung hinzu (Redaktionssysteme, Risikobeurteilung, Kollaboration).

Seit mehr als 25 Jahren ist Jörg Ertelt ein gefragter Berater, Seminar- und Schulungsleiter auf dem Gebiet der Produktsicherheit und Produktkonformität.

+49 (0) 7024 40 47 46